Unterstützung der Arbeit in einem Impfzentrum
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Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das Impfzentrum, das aufgrund Ihres Wohnortes für Sie „zuständig“ ist; eine Übersicht der Impfzentren finden Sie auf dieser Website unter:
Für Bürger > Die Impfzentren
Die Grundlage dafür liefert die Zuständigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes (§ 6 Absatz 2 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie durch Beauftragung nach § 20 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration) für den Impfschutz der Bevölkerung und deren Impfung. Die Impfzentren werden daher von der zuständigen Gebiets-körperschaft (Stadt/Landkreise) betrieben.
Ärztinnen und Ärzte, die in den Impfzentren unterstützen wollen, signalisieren dies bitte unter Nutzung der Mailadresse Aerzte-impfen-gegen-Corona@laekh.de; die Landesärztekammer leitet die Interessensbekundungen an Impfzentren weiter.
Humanmedizinische Fachangestellte nutzen bitte die Mailadresse MFA-impfen-gegen-Corona@laekh.de;
Medizinstudierende im klinischen Semester können sich an die Adresse Studis-impfen-gegen-Corona@laekh.de wenden.
Apothekerinnen und Apotheker wenden sich bitte direkt an das Impfzentrum.